Wichtige
Informationen
für unsere Patientinnen und Patienten
Wie Sie zu uns kommen
Logopädische Therapie
Damit wir Sie behandeln können, benötigen wir ein ärztliches Rezept für eine logopädische Therapie. Dies gilt sowohl für Kassen-, als auch für Privatpatientinnen und -patienten. Das Rezept für die logopädische Therapie kann von folgenden Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden: Hausarzt, Neurologe, Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Zahnarzt, Kieferorthopäde.
Lerncoaching & Lerntherapie
Lerncoaching rechnen wir privat ab. Legasthenie- und Dyskalkulietherapien können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt bzw. Landratsamt übernommen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Wie wir therapieren
Ablauf der Therapie
Zu Beginn der Therapie führen wir ein ausführliches Erstgespräch mit Ihnen und nehmen eine sorgfältige Diagnostik vor. Nun erstellen wir für Sie oder für Ihr Kind einen detaillierten und individuellen Behandlungsplan. Dabei wählen wir aus unserem breit gefächerten Therapieangebot die für Sie oder Ihr Kind am besten geeignete Behandlung aus. Die Therapie findet ein- bis zweimal wöchentlich statt, wobei eine Sitzung 45 Minuten in Anspruch nimmt. Die Dauer der Therapie hängt von den Beschwerden ab.
Teilnahme der Eltern oder des Partners
Sofern es therapeutisch sinnvoll ist, begrüßen wir es sehr, wenn Sie als Mutter, Vater oder Partner an den therapeutischen Sitzungen Ihres Kindes oder Angehörigen teilnehmen. So können Sie die Therapie zu Hause besser zusammen umsetzen. Dies kann den Therapieverlauf positiv beeinflussen.
Wichtig zu wissen
Hausbesuche
Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht zu uns kommen können, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Diese/r kann Ihnen Hausbesuche verordnen, sodass wir bei Ihnen zu Hause therapieren können.
Zusatzkosten
Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Behandlungskosten für die logopädische Therapie. Ab dem 18. Lebensjahr erheben die Kassen eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Rezeptwertes.